Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Reichenwalde ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz und der Brandenburgischen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage sind die Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549 bzw. der WCAG 2.1 auf Stufe AA.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen vereinbar. Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung bei der Erstellung der Website im [Monat Jahr eintragen].

Was wir für die Barrierefreiheit tun

  • Über „Barrierefreiheit & Ansicht“ lassen sich Schriftgröße, Farben (Standard, Dunkel, Hoher Kontrast), unterstrichene Links, eine gut lesbare Schrift und mehr Zeilenabstand einstellen.
  • Texte können mit „Seite vorlesen“ vorgelesen werden.
  • Die Website ist vollständig mit der Tastatur bedienbar; ein Link „Zum Inhalt springen“ führt direkt zum Hauptinhalt.
  • Bilder haben beschreibende Alternativtexte, Überschriften sind sauber gegliedert.
  • Informationen in Leichter Sprache und in Gebärdensprache finden Sie auf eigenen Seiten.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Fotos, die von Vereinen und Mitarbeitenden eingestellt werden, haben teilweise nur allgemeine Bildbeschreibungen.
  • Das Video in Deutscher Gebärdensprache befindet sich noch in Vorbereitung.
  • Dokumente, die von Dritten stammen (z. B. PDF-Dateien), sind möglicherweise nicht barrierefrei.

Barriere melden

Sind Ihnen Mängel aufgefallen, oder benötigen Sie Informationen in einer barrierefreien Form? Schreiben Sie uns: jkettner@joka.de oder rufen Sie an: 0171 / 7333773.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie auf Ihre Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungs- bzw. Schlichtungsstelle des Landes Brandenburg wenden: [Kontaktdaten der Schlichtungsstelle eintragen].